Wenn Sie gesetzlich versichert sind (deutsche Krankenkassen, Berufsgenossenschaften u.a. soziale Kostenträger) erledigen wir für Sie die Kostenabwicklung. Damit der Aufenthalt in unserer Kunstaugenpraxis so einfach und reibungslos wie möglich verläuft, möchten wir alle gesetzlich Versicherte Patienten bitten, ein gültiges Rezept (keine gelbe Überweisungen!) über eine Augenprothese (incl. Diagnose) zur Behandlung mitzubringen. Eine Zuzahlung (Hilfsmittelgebühr) von 10,- Euro ist ebenfalls zu leisten. Falls Sie von Ihrer Krankenkasse befreit sind, benötigen wir den Befreiungsausweis. Kinder bis zum 18. Lebensjahr sind von der Zuzahlung generell befreit.
Wenn der Kostenträger das Sozialamt ist oder eine Krankenkasse ohne Leistungsvertrag, muß durch uns vor Anfertigung ein Kostenanschlag (ggf. mit Rezept) eingereicht werden. Erst nach Kostenübernahme kann dann die Versorgung mit der Augenprothese beginnen. Die Preise orientieren sich an der allgemeinen Kassenpreisvergütungen der gesetzlichen Krankenkassen und liegen bei ca. ab 530,- bis 920,-€ (Stand 2021) je nach Anfertigungspositionen.
Für privat versicherte Patienten kann die Versorgung auf Rechnung oder gegen Barzahlung erfolgen. Der Preis hierfür berechnet sich nach einer Gebührenliste (Stand 2021): Privatpreis ca. ab 660,- bis 1100,-€ je nach Anfertigungspositionen!
Bei anderen Kostenträgern (Berufsgenossenschaften, orthopädische Versorgungsämter) reicht in der Regel eine Kostenübernahmeerklärung.
Durch unsere Leistungsverträge mit den gesetzlichen Krankenkassen und anderen Sozialversicherungsträgern können wir Ihnen eine prothetische Versorgung schnell und effizient anbieten und diese direkt abrechnen.